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Trittschall in der Eigentumswohnung: Trittschalldämmbahnen auf sauberem Estrich mit Randdämmstreifen
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Trittschall in der Eigentumswohnung beim Belagwechsel

Wer in einer Düsseldorfer Eigentumswohnung den Bodenbelag tauscht, muss den Trittschallschutz einhalten. Decke und Aufbau prüfen wir beim kostenlosen Aufmaß.

Was der Bundesgerichtshof verlangt

Wer in der Eigentumswohnung nur den Bodenbelag tauscht und Estrich und Decke unangetastet lässt, muss den Trittschallschutz der DIN 4109 einhalten, die bei Errichtung des Gebäudes galt. So hat es der Bundesgerichtshof am 26.06.2020 entschieden, Aktenzeichen V ZR 173/19. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Trittschalldämmung im Gemeinschaftseigentum mangelhaft ist. Laminat, Parkett oder Vinyl sind in der Eigentumswohnung also nicht verboten. Der neue Boden muss nur so aufgebaut sein, dass die Wohnung darunter nicht mehr Trittschall abbekommt, als die Norm aus der Bauzeit zulässt.

Für Düsseldorf hat das Urteil einen besonderen Bezug, denn die Vorinstanz war das Landgericht Düsseldorf. Die Frage, um die es ging, stellt sich hier in jedem aufgeteilten Altbau und in vielen Wohnanlagen der Nachkriegszeit. Die folgenden Abschnitte ordnen ein, welche Werte gelten, wer haftet und wann die Eigentümergemeinschaft mitredet. Rechtsberatung ersetzen sie nicht, im Streitfall entscheiden Eigentümerversammlung und Gericht.

Der Fall hinter dem Urteil

Im entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer im Jahr 2008 den Teppich in seiner Wohnung durch Fliesen ersetzen lassen. Die Wohnung lag im Dachgeschoss, das 1995 ausgebaut worden war. Der Nachbar darunter klagte über Trittschall.

Maßgeblich war die DIN 4109 in der Ausgabe von 1989, die zwischen Wohnungen 53 dB zulässt. Gemessen wurden 66 bis 67 dB, also deutlich mehr. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Eigentümer zumutbare Abhilfe am Sondereigentum schaffen muss. Als Beispiele nennt das Urteil die Verlegung eines schalldämpfenden Teppichbodens oder die Anbringung eines zusätzlichen Bodenbelags.

Zwei weitere Aussagen des Urteils sind für jeden Eigentümer wichtig. Er haftet auch dann, wenn sein Mieter den Belag getauscht hat. Und das ursprüngliche Gepräge der Wohnanlage, etwa Teppich in allen Wohnungen, begründet keinen höheren Anspruch des Nachbarn als die Norm.

Welche Ausgabe der DIN 4109 für Ihr Haus gilt

Maßgeblich ist grundsätzlich die Ausgabe der DIN 4109, die zur Zeit der Errichtung galt. Der Wert gibt den höchsten zulässigen Trittschallpegel in der Wohnung darunter an, ein niedrigerer Wert bedeutet also besseren Schutz.

Ausgabe der DIN 4109 Trittschall zwischen Wohnungen Wie gesichert
1962 63 dB laut Sekundärquelle zu BGH V ZR 73/14
1989 53 dB im Urteil BGH V ZR 173/19 genannt
DIN 4109-1 von 2018 50 dB, Treppen und Podeste 53 dB nach verbreiteter Darstellung der Norm

Dass die Errichtungszeit zählt, hatte der Bundesgerichtshof schon am 27.02.2015 entschieden, Aktenzeichen V ZR 73/14. Dort wurde Teppich gegen Parkett getauscht, und maßgeblich war die Ausgabe von 1962. Die Klage wurde abgewiesen, weil diese Werte eingehalten waren. Der Senat hat damals auch die frühere Linie aufgegeben, das Schutzniveau könne sich aus der ursprünglichen Ausstattung ergeben.

Wann die neueren Werte greifen, hat der Bundesgerichtshof am 16.03.2018 geklärt, Aktenzeichen V ZR 276/16. Es kommt auf das Gewicht des Eingriffs in die Gebäudesubstanz an. Eine übliche Modernisierung des Sondereigentums, auch mit Eingriff in den Estrich, löst keinen Anspruch auf höheren Schallschutz aus. Anders ist es bei erheblichen Eingriffen, wie dem nachträglichen Ausbau eines Dachgeschosses. Das bisher erreichte Niveau darf aber auch bei einer Modernisierung nicht deutlich schlechter werden.

Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und der Beschluss

Der Oberbelag gehört zum Sondereigentum, Estrich, Trittschalldämmung und Decke gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Diese Grenze entscheidet, ob Sie allein handeln können.

Den Belag dürfen Sie selbst wählen, das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt. Sie müssen aber besonders bei der Änderung des Belags darauf achten, dass die Mindestanforderungen der DIN 4109 eingehalten werden. Seit der WEG-Reform 2020 steht die Pflicht wohl in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die Urteile beziehen sich noch auf die alte Fassung.

Anders sieht es aus, wenn der Estrich heraus soll oder durch einen anderen Aufbau ersetzt wird. Das kann eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums sein, für die nach § 20 Abs. 1 WEG ein Beschluss der Eigentümer nötig ist. Die Teilungserklärung kann die Zuordnung abweichend regeln, und Hausordnungen enthalten manchmal eigene Vorgaben zu Bodenbelägen. Ein Blick in beide Unterlagen gehört deshalb an den Anfang jeder Planung.

Welcher Belag welchen Aufbau braucht

Jeder Belag lässt sich in der Eigentumswohnung verlegen, wenn der Aufbau darunter stimmt. Entscheidend ist, wie der Belag vom Estrich und von den Wänden getrennt ist.

Belag Was für den Trittschall zählt Typischer Aufbau
Teppichboden dämpft den Aufprall von sich aus verklebt oder auf Unterlage
Klick-Laminat druckfeste Unterlage, Randfuge schwimmend mit Dämmunterlage und Dampfbremse
Klick-Vinyl vom Hersteller freigegebene Unterlage schwimmend, oft mit integrierter Unterlage
Klebevinyl, Linoleum Dämmunterlage mit Freigabe vollflächig verklebt auf Dämmschicht
Fertigparkett Unterlage oder Dämmkleber schwimmend oder verklebt
Kork elastischer Belag, leise im Raum Klickkork oder Klebekork

Wichtiger als die Wahl des Belags sind die Details. Ein Randstreifen, der an einer Stelle fehlt, oder eine Sockelleiste, die fest auf den Belag drückt, leitet Schritte in die Wand. Heizungsrohre und Türzargen brauchen eine Fuge, und Übergangsprofile werden nur auf einer Seite befestigt. Mehr dazu steht auf der Seite zur Trittschalldämmung.

Liegt eine Fußbodenheizung im Estrich, kommt eine zweite Grenze hinzu. Laut BVF-Richtlinie 9 sollen Belag und Unterlage zusammen einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,15 m²K/W nicht überschreiten. Eine dicke Dämmmatte kann also für den Schall gut und für die Heizung zu viel sein.

Holzbalkendecke oder Betondecke: Düsseldorfer Ausgangslagen

Wie leicht sich die Norm einhalten lässt, hängt stark von der Decke ab. Auf einer massiven Decke mit schwimmendem Estrich reicht meist eine gute Unterlage, auf einer Holzbalkendecke oft nicht.

In der Friedrichstadt sind viele Gründerzeithäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Auf den Holzbalkendecken hat ein weicher Teppich den Trittschall oft jahrzehntelang überdeckt. Wird er gegen Parkett oder Laminat getauscht, hört die Wohnung darunter plötzlich mehr. Ähnlich ist die Lage in Oberkassel und Pempelfort. Dort kann ein Trockenestrich mit schwerer Schüttung mehr bringen als jede Matte, braucht aber je nach Aufbau die Zustimmung der Gemeinschaft.

In den Nachkriegshäusern von Bilk oder Oberbilk liegt Zementestrich auf einer Betondecke, häufig ohne oder mit nur dünner Trittschalldämmung. Hier wirkt eine gute Unterlage unter dem neuen Belag spürbar. In den Wohnanlagen der 1960er und 1970er, etwa in Ratingen-West oder in Garath, ist schwimmender Estrich auf Dämmung die Regel. Dort geht es vor allem darum, keine neuen Schallbrücken zu bauen.

So gehen Sie vor, bevor der alte Belag rausgeht

Wer vorher ein paar Dinge klärt, vermeidet den Streit mit den Nachbarn. Diese Schritte haben sich bewährt.

  • Baujahr ermitteln, damit klar ist, welche Ausgabe der DIN 4109 gilt.
  • Teilungserklärung und Hausordnung auf Vorgaben zu Bodenbelägen und zur Zuordnung von Estrich und Dämmung prüfen.
  • Die Verwaltung informieren, wenn am Estrich oder an der Dämmung etwas geändert werden soll.
  • Eine passende Unterlage wählen und das Datenblatt zusammen mit der Rechnung aufbewahren.
  • Die Nachbarn vorher ansprechen, auch wegen des Lärms an den Arbeitstagen.
  • Als vermietender Eigentümer den Mieter darauf hinweisen, dass ein Belagwechsel mit Ihnen abgestimmt wird.

Wenn sich die Nachbarn schon beschweren

Liegt der neue Boden bereits und die Wohnung darunter klagt, hilft zuerst eine sachliche Klärung. Ob die DIN 4109 aus der Bauzeit überschritten ist, zeigt eine Messung durch einen Sachverständigen.

Liegen die Werte innerhalb der Norm, hat der Nachbar keinen Anspruch auf mehr Ruhe, auch wenn es früher leiser war. Liegen sie darüber, muss der Eigentümer zumutbare Abhilfe schaffen. Das kann ein schalldämpfender Teppich sein, ein zusätzlicher Belag oder ein neuer Aufbau mit besserer Unterlage. Welche Lösung bei Ihrer Decke und Ihrem Belag in Frage kommt, lässt sich meist nach einem Blick auf die Randfugen und Leisten sagen.

Was wir in der Eigentumswohnung übernehmen

Wir verlegen Böden in Eigentumswohnungen in Düsseldorf und den Nachbarstädten. Beim Aufmaß sehen wir uns Decke, Estrich und Randfugen an und schlagen eine Unterlage vor, die zu Belag und Heizung passt. Im Angebot steht die Unterlage mit Gattung und Stärke, damit Sie später belegen können, was verlegt wurde. Soll am Estrich etwas geändert werden, sagen wir Ihnen vorher, dass die Verwaltung gefragt werden sollte.

Wo Sie tiefer einsteigen können

Den Aufbau vor dem Belagwechsel klären

Wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung einen neuen Boden planen, sprechen Sie uns vorher an. Sie erreichen uns unter 0231 989 43846, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, oder über das Formular auf dieser Seite. Beim kostenlosen Termin vor Ort prüfen wir die Decke und nennen Ihnen einen Aufbau mit Festpreis.

Trittschall in der Eigentumswohnung: Mehrfamilienhaus der 1950er-Jahre mit heller Putzfassade neben einem Altbau

Häufige Fragen

Darf ich in meiner Eigentumswohnung in Düsseldorf Teppich gegen Laminat tauschen?

Ja, die Wahl des Oberbelags steht nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich im Belieben des Eigentümers. Sie müssen aber den Trittschallschutz der DIN 4109 einhalten, die bei Errichtung des Hauses galt. Teilungserklärung und Hausordnung können zusätzliche Vorgaben machen.

Welcher Trittschallwert gilt für ein Haus aus dem Jahr 1990?

Für ein Haus, das unter der DIN 4109 in der Ausgabe von 1989 errichtet wurde, gelten zwischen Wohnungen 53 dB. So hat es der Bundesgerichtshof im Urteil V ZR 173/19 zugrunde gelegt. Welche Ausgabe für Ihr Haus maßgeblich ist, hängt vom Zeitpunkt der Errichtung ab.

Muss ich beim Belagwechsel die strengeren Werte der DIN 4109 von 2018 einhalten?

In der Regel nicht, maßgeblich ist grundsätzlich die Ausgabe aus der Errichtungszeit. Aktuelle Werte kommen erst bei einem erheblichen Eingriff in die Gebäudesubstanz ins Spiel. Der Bundesgerichtshof nennt als Beispiel den nachträglichen Ausbau eines Dachgeschosses.

Die Decke im Altbau in der Friedrichstadt ist schlecht gedämmt. Muss ich trotzdem für guten Trittschall sorgen?

Ja, nach dem Urteil V ZR 173/19 gilt die DIN 4109 grundsätzlich auch dann, wenn die Dämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist. Sie müssen also mit Ihrem Belag und seiner Unterlage für die Einhaltung sorgen. Auf einer Holzbalkendecke braucht es dafür oft mehr als eine dünne Matte.

Mein Mieter hat Laminat verlegt, und der Nachbar beschwert sich. Wer haftet?

Nach dem Bundesgerichtshof haftet der Eigentümer auch dann, wenn sein Mieter den Belag getauscht hat. Der Nachbar kann sich also an Sie halten. Wie Sie das im Verhältnis zu Ihrem Mieter regeln, ist eine Frage des Mietvertrags.

Früher lag im ganzen Haus Teppich. Hat der Nachbar deshalb Anspruch auf dieselbe Ruhe?

Nein, das ursprüngliche Gepräge der Wohnanlage begründet laut Bundesgerichtshof keinen höheren Anspruch. Maßgeblich sind die Mindestwerte der DIN 4109 aus der Errichtungszeit. Ein Anspruch besteht nur, wenn diese Werte überschritten werden.

Brauche ich einen Beschluss der Eigentümer, um in Ratingen den Estrich zu erneuern?

Estrich und Trittschalldämmung gehören meist zum Gemeinschaftseigentum. Wer sie ausbaut oder ersetzt, nimmt unter Umständen eine bauliche Veränderung vor, für die ein Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG nötig ist. Den reinen Belagwechsel auf dem vorhandenen Estrich betrifft das in der Regel nicht.

Welche Unterlage ist in der Eigentumswohnung mit Fußbodenheizung erlaubt?

Die Unterlage muss für Fußbodenheizung freigegeben sein und zählt zum Wärmedurchlasswiderstand des Belags dazu. Laut BVF-Richtlinie 9 sollen Belag und Unterlage zusammen höchstens 0,15 m²K/W erreichen. Dämmung und Heizleistung müssen also gemeinsam passen.

Wie weise ich 5 Jahre später nach, welche Trittschalldämmung verlegt wurde?

Bewahren Sie Rechnung, Datenblatt der Unterlage und die Verlegeanleitung des Belags auf. In unserem Angebot und Abnahmeprotokoll steht die Unterlage mit Gattung und Stärke. Das hilft, wenn später eine Messung oder ein Streit folgt.

Was kann ich tun, wenn die Nachbarn unten nach dem Parkett in Oberkassel jeden Schritt hören?

Zuerst lohnt eine Messung durch einen Sachverständigen, ob die Werte der DIN 4109 aus der Bauzeit überschritten sind. Der Bundesgerichtshof nennt als zumutbare Abhilfe etwa einen schalldämpfenden Teppich oder einen zusätzlichen Belag. Ob sich der Boden mit anderer Unterlage neu aufbauen lässt, sehen wir uns vor Ort an.

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