Woran man Asbest im Boden erkennt und woran nicht
Asbest im Boden lässt sich mit bloßem Auge nicht sicher erkennen. Verdächtig sind quadratische Kunststoffplatten aus den 1950er bis 1970er Jahren, oft Floor-Flex genannt, außerdem PVC-Bahnen mit weichem, filzartigem Rücken und schwarze Kleber unter Platten oder altem Parkett. Gewissheit bringt nur eine Materialprobe, die ein Labor untersucht. Bis der Befund da ist, gilt eine einfache Regel: nicht brechen, nicht abschaben, nicht schleifen.
Kein Grund zur Panik ist ein solcher Fund trotzdem. In den Platten sind die Fasern fest in den Kunststoff eingebunden. Frei werden sie vor allem dann, wenn Platten brechen, abgeschabt oder angeschliffen werden. Wer den Verdacht bemerkt, bevor etwas bricht, hat noch alle Wege offen.
Beim schwarzen Kleber unter Parkett geht es um einen anderen Stoff. Teerhaltige Parkettkleber können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, kurz PAK. Auch hier gilt: Die Farbe allein beweist nichts, erst die Probe zeigt, ob der Kleber teerhaltig ist.
Drei Verdachtsfälle im Überblick
Drei Materialien kommen in Düsseldorfer Böden als Verdacht in Frage: Vinyl-Asbest-Platten, Cushion-Vinyl und schwarze Kleber. Die Tabelle zeigt, woran man sie erkennt und was die Behörden dazu sagen.
| Material | Zeitraum | So sieht es aus | Was darin sein kann | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Vinyl-Asbest-Platten (Floor-Flex) | 1950er bis 1970er Jahre | quadratische, spröde Platten, optisch nah an Linoleum oder PVC; häufig genannt: 25 × 25 oder 30 × 30 cm | rund 20 % Asbest, fest gebunden | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Steckbrief 25.6 |
| Cushion-Vinyl | bis zum Asbestverbot 1993 | PVC-Bahn mit weichem Schaum- oder Filzrücken | Rücken mit etwa 40 bis 98 % Asbest, schwach gebunden | LUBW, Steckbrief 25.6 |
| Schwarzer Kleber unter Platten | wie die Platten | dunkle, bitumenartige Schicht unter abgelösten Platten | kann asbesthaltig sein | Angaben von Fachbetrieben |
| Schwarzer Teerkleber unter Parkett | etwa bis in die 1960er Jahre | schwarze Reste an Fugen oder unter einem angehobenen Stab | PAK | Verbraucherzentrale NRW |
Am heikelsten ist Cushion-Vinyl, weil die Fasern im Rücken nur schwach gebunden sind. Wer eine solche Bahn abzieht, reißt den Rücken auf. Die Platten dagegen sind hart und spröde und brechen erst, wenn man sie heraushebelt.
Welche Düsseldorfer Häuser in Frage kommen
In Frage kommen vor allem Häuser, die zwischen Kriegsende und dem Asbestverbot gebaut oder renoviert wurden. In Düsseldorf sind das die Wiederaufbauviertel der 1950er, die Großsiedlungen der 1960er und 1970er und Einfamilienhäuser dieser Jahrzehnte.
Garath ist das größte zusammenhängende Bauprojekt der Stadt: von 1961 bis 1972 entstanden dort 8.000 Wohnungen. In Wohnungen und Häusern dieser Zeit liegen unter späterem Teppich oder Laminat häufig noch die ersten Beläge, darunter Kunststoffplatten und PVC-Bahnen. Wer dort renoviert, sollte bei den ersten grauen oder beigen Platten innehalten.
In Eller entstanden nach Kriegsschäden in den 1950er bis 1970er Jahren neue Wohngebiete in Eller-Süd und an der Deutzer Straße. In Mehrfamilienhäusern dieser Zeit wurde Stab- oder Mosaikparkett häufig direkt auf den Zementestrich geklebt, teils mit schwarzem Kleber. Ähnliches gilt für das Mosaikparkett der 1960er und 1970er in Erkrath, wo vor jedem Schliff der Klebstoff geprüft werden sollte.
In den Wiederaufbauvierteln wie Bilk, Oberbilk oder Derendorf liegen in Fluren und Küchen gelegentlich Kunststoffplatten aus der Bauzeit. In Mietwohnungen der Nachkriegszeit in Heerdt finden sich unter zwei oder drei späteren Belägen manchmal noch die ersten. Welcher Aufbau im einzelnen Haus liegt, zeigt erst der Blick unter den Belag.
Was Sie bei einem Verdacht tun
Hören Sie auf, am Belag zu arbeiten, und lassen Sie eine Probe untersuchen. Alles Weitere entscheidet sich am Befund.
- Arbeit stoppen. Bruchstücke liegen lassen, den Raum schließen und nichts mit dem Haushaltsstaubsauger aufnehmen.
- Die Stelle fotografieren und das Baujahr des Hauses heraussuchen, dazu frühere Renovierungen, soweit bekannt.
- Eine Probe entnehmen und untersuchen lassen, in der Regel durch einen Sachverständigen und ein Labor für Schadstoffanalytik.
- In der Mietwohnung zuerst den Vermieter informieren, in der Eigentumswohnung bei Gemeinschaftsflächen die Hausverwaltung.
- Dem Betrieb, der später arbeitet, Baujahr und Befund vorab geben.
Der letzte Schritt ist keine Höflichkeit, sondern Pflicht. Seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 muss der Auftraggeber dem Betrieb vorab alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen und das Baujahr mitteilen. Das gilt ausdrücklich auch für Privathaushalte (§ 5a GefStoffV). Ein Laborbefund wird von Privatleuten dort nicht verlangt.
Die Rechtslage in wenigen Sätzen
Asbest ist in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten. Arbeiten an asbesthaltigen Belägen sind sachkundigen Betrieben nach TRGS 519 vorbehalten.
Nach Angaben der LUBW gehört zu solchen Arbeiten eine Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde. Für Vinyl-Asbest-Platten gibt es ein geprüftes, emissionsarmes Ausbauverfahren, das im Verzeichnis des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV geführt wird. Asbesthaltige Bodenbeläge sind gefährlicher Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 06 05*.
Für teerhaltige Parkettkleber verweist die Verbraucherzentrale NRW auf die Handlungsanleitung der BG BAU und auf die TRGS 524 und 551. Sie nennt zwei Maßstäbe, an denen sich Sachverständige orientieren. Für die Raumluft gilt ein vorläufiger Richtwert von 0,8 ng/m³ Benzo[a]pyren. Maßnahmen empfiehlt sie ab 100 mg Benzo[a]pyren je kg frischem Hausstaub, bei Kleinkindern ab 10 mg/kg.
In der Mietwohnung entscheidet der Vermieter als Eigentümer über Probe und Ausbau. Mehr zum Verhältnis von Mieter und Vermieter beim Boden steht unter Bodenbelag in der Mietwohnung. Wir geben dazu keine Rechtsberatung, sondern sagen, wer entscheidet.
Nach dem Befund: vier Wege
Mit dem Befund in der Hand gibt es vier Wege, und welcher passt, hängt an Stoff, Zustand und Vorhaben. Die Tabelle ordnet sie.
| Befund | Weg | Wer arbeitet |
|---|---|---|
| Kein Asbest, kein PAK | Altbelag entfernen und neu verlegen wie jeder andere Boden | wir |
| Asbestplatten, fest und unbeschädigt | Platten liegen lassen und mit einem schwimmenden Belag überdecken, ohne sie anzuschleifen oder anzubohren, wenn der Sachverständige zustimmt | wir, nach Rücksprache mit dem Sachverständigen |
| Asbestplatten, lose oder gebrochen, oder Ausbau gewünscht | Ausbau mit Freimessung | Fachbetrieb nach TRGS 519, danach wir |
| Teerkleber unter Parkett | Parkett drin lassen und abdichtend überbauen oder fachgerecht ausbauen und den Kleber abtragen | Fachfirma nach Handlungsanleitung der BG BAU für den Ausbau, danach wir |
Das Überdecken ist oft der ruhigste Weg, weil nichts bewegt wird. Es hat eine Bedingung: Wer später einmal an diesen Boden geht, muss vom Befund wissen. Legen Sie ihn deshalb zu den Hausunterlagen, und geben Sie ihn beim Verkauf weiter.
Beim Ausbau wird es teurer und länger, dafür ist der Stoff danach aus dem Haus. Die Kosten dafür nennt der Fachbetrieb. In unserem Angebot stehen sie getrennt vom neuen Boden, damit klar ist, welcher Betrag wofür gilt.
Vier Annahmen, die nicht stimmen
Rund um Asbest und Teerkleber halten sich Faustregeln, die in die Irre führen. Diese vier hören wir am häufigsten.
„Alte PVC-Böden enthalten alle Asbest.“ Verdächtig sind bestimmte Beläge bestimmter Jahrzehnte, vor allem Vinyl-Asbest-Platten und Cushion-Vinyl. Viele alte Kunststoffbeläge sind unbelastet.
„Schwarz heißt Teer.“ Schwarze Kleber gab es in verschiedenen Zusammensetzungen, und die Farbe allein sagt nichts über PAK. Das klärt nur die Probe.
„Mit angeschlossenem Staubsauger kann man vorsichtig schleifen.“ Die Verbraucherzentrale NRW rät vom Abschleifen teerhaltig verklebten Parketts ab, und für Asbest gilt die TRGS 519. Ein Werkstattsauger ändert daran nichts.
„Der Vorbesitzer hätte es sagen müssen, also ist es sein Problem.“ Wer heute renoviert, muss dem Betrieb heute mitteilen, was er weiß. Was im Kaufvertrag gilt, ist eine Frage für Notar oder Anwalt, nicht für den Boden.
Was wir davon machen
Wenn wir beim Aufmaß oder beim Rückbau verdächtige Platten oder schwarzen Kleber sehen, hören wir auf und sagen es Ihnen. Wir schleifen, brechen und stemmen nichts an, bevor ein Befund vorliegt.
Liegt der Befund vor, planen wir mit Ihnen den passenden der vier Wege. Den Ausbau asbesthaltiger Platten übernimmt ein Fachbetrieb nach TRGS 519, und nach der Freimessung verlegen wir den neuen Boden. Bleiben die Platten liegen und werden überdeckt, arbeiten wir so, dass nichts angeschliffen oder angebohrt wird. Alle Kosten dafür stehen im Angebot als eigene Positionen.
Wie der Rückbau ohne Verdacht abläuft, steht unter Alten Boden entfernen. Was unter Düsseldorfer Altbauböden sonst noch liegen kann, beschreibt der Ratgeber Altbauboden. Wer Parkett schleifen lassen möchte und das Baujahr kennt, findet unter Parkett schleifen den Ablauf.
Erst schauen, dann entscheiden
Ein Blick vor Ort klärt meist schon, ob ein Verdacht besteht und wie es weitergehen kann. Beim kostenlosen Aufmaß sehen wir uns die Stelle an, fragen nach dem Baujahr und sagen Ihnen, ob eine Probe sinnvoll ist. Montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr erreichen Sie uns für einen solchen Termin unter 0231 989 43846. Ein Foto der Platten oder des Klebers können Sie beim Termin zeigen, die Anfrage selbst geht auch über das Formular auf dieser Seite.
